Kombinierte Organ- und Berufshaftpflichtversicherung für Vorsorgeeinrichtungen (PTL)Verwalter aller Arten von Personalvorsorgeeinrichtungen werden immer häufiger für ihre Tätigkeit als Betreiber und Verwalter dieser Vorsorgeeinrichtungen zur Rechenschaft gezogen. Die kombinierte Organ- und Berufshaftpflichtversicherung von Chubb wurde speziell entwickelt, um Vermögensverwalter und die von ihnen verwalteten Pensionskassen abzusichern.
Stiftungsräte von Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, im besten Interesse der Versicherten zu handeln. Hierfür müssen sie zahlreiche Entscheidungen im Rahmen der Verwaltung und des Betriebs der Vorsorgeeinrichtung treffen, zum Beispiel hinsichtlich Kapitalanlagen und Leistungen. Damit sie für jene getroffenen Entscheidungen im Zweifelsfall nicht persönlich in Haftung genommen werden, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vorsorgeeinrichtungen einen umfassenden Schutz.
Im heutigen rasant verändernden rechtlichen Umfeld können die Verantwortlichkeiten von Pensionskassenverwaltern zu einer großen Herausforderung werden. Umso wichtiger gestaltet sich ein massgeschneiderten Deckungsschutz, um den speziellen Anforderungen von Sammelstiftungen gerecht zu werden.
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