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Überblick

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien (GB) ist am 31. Januar 2020 offiziell aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten und gemäß dem zwischen Großbritannien und der EU geschlossenen Austrittsabkommen in eine Übergangsphase eingetreten, die am 31. Dezember 2020 enden soll. Da der Übergangszeitraum anberaumt wurde, um GB und der EU Zeit für Verhandlungen darüber zu geben, wie sich ihre Beziehung nach dem Jahr 2020 im Detail gestalten wird, konnten unsere Geschäfte bisher wie gewohnt fortgeführt werden. 

Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen seitens unserer Kunden. 

Ist Chubb auf den Brexit vorbereitet?

Chubbs wichtigste Underwriting-Gesellschaft in Großbritannien und Kontinentaleuropa ist die Chubb European Group SE („CEG SE“). Am 1. Januar 2019 hat die CEG SE ihren Sitz von Großbritannien nach Frankreich verlegt und untersteht damit der französischen Aufsichtsbehörde Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR). Die britische Niederlassung der CEG SE unterliegt zudem wie bisher einer eingeschränkten Aufsicht durch die Financial Conduct Authority. Die CEG SE und ihre europäischen Niederlassungen verfügen über grenzüberschreitende Betriebserlaubnisse für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum.

Warum fiel die Wahl auf Frankreich?

Frankreich als Standort zu wählen, war eine klare und selbstverständliche Entscheidung. Chubb verfügt bereits seit Langem über eine starke Präsenz sowie mehrere Hundert Mitarbeiter in Frankreich, die Unternehmen jeglicher Größenordnung betreuen. Außerdem handelt es sich um einen dynamischen Privatkundenmarkt, auf dem wir eine vielfältige Palette an Produkten anbieten. In Paris befindet sich zudem die Hauptniederlassung für das Kontinentaleuropa-Geschäft, sodass wir beim Aufbau unseres Hauptsitzes in der EU auf das dortige Management und die bereits vorhandenen Mitarbeiter zurückgreifen konnten. Dass unsere Wahl auf Frankreich fiel, zeigt, wie sehr wir uns am französischen und generell dem europäischen Markt engagieren. Im Rahmen der Überlegungen, ob Frankreich als künftiger Standort unserer Gesellschaft in Betracht käme, haben wir eng mit der ACPR zusammengearbeitet.

Welche Pläne gibt es für Chubbs derzeitigen Hauptsitz in London?

Die CEG SE wird auch künftig über eine starke Präsenz in London verfügen, das weiterhin die regionale europäische Zentrale bleibt.

Welche Eintragungs- und Zulassungsdaten liegen für die CEG SE vor?

Firmensitz der CEG SE ist La Tour Carpe Diem, 31 Place des Corolles, Esplanade Nord, 92400 Courbevoie, Frankreich. Die Gesellschaft ist unter der Nummer 450 327 374 in das Handelsregister von Nanterre eingetragen. Seit dem 1. Januar 2019 untersteht die CEG SE der Zulassung und Aufsicht der ACPR. 

Bis zum Ende der Übergangsfrist wird die CEG SE mit grenzüberschreitenden Passporting-Rechten ausgestattet und in GB unter der Adresse der regionalen europäischen Zentrale tätig sein: 100 Leadenhall Street, London EC3A 3BP, Großbritannien. Die CEG SE wird zudem über weitere Niederlassungen in Großbritannien verfügen. Als Zweigniederlassung eines Unternehmens aus dem EWR untersteht die CEG SE einer eingeschränkten Aufsicht durch die Financial Conduct (Financial Services-Registernummer 820988). 

Warum erhält man beim Companies House die Information, dass die European Group SE nicht mehr besteht?

Der Handelsregistereintrag der CEG SE in Großbritannien wurde durch die Verlegung ihres Gesellschaftssitzes nach Frankreich gelöscht. Die CEG SE ist nun unter der Nummer 450 327 374 in das Handelsregister von Nanterre eingetragen. Als Societas Europaea bzw. Europäische Gesellschaft gilt die CEG SE als bis zum Ende der Übergangsphase im gesamten EWR und in GB ansässig. Derzeit ist die CEG SE nicht verpflichtet, ihre britische Niederlassung gesondert beim Companies House eintragen zu lassen. Nach dem Ende der Übergangsfrist wird die CEG SE den Eintrag ihrer britischen Niederlassung beim Companies House veranlassen. Derweil ist die Niederlassung sowohl von der Prudential Regulation Authority („PRA“) als auch der FCA anerkannt und findet sich im Financial Services Register unter der Referenznummer 820988.

Wie wird die CEG SE in GB und anderen europäischen Ländern belegene Risiken künftig versichern?

Per Ende Dezember 2020 wird die CEG SE die vorläufige Zulassungsregelung der britischen Regierung (Temporary Permissions Regime) in Anspruch nehmen und somit berechtigt sein, ihren Geschäften in Großbritannien weiterhin wie gewohnt nachzugehen. Die vorläufige Zulassungsregelung wird nach dem Ende der Übergangsfrist bis zu drei Jahre in Kraft sein und die CEG SE wird in diesem Zeitraum eine Drittstaaten Niederlassung („Third Country Branch“) im Vereinigten Königreich errichten, die durch die Prudential Regulation Authority zugelassen sein wird und weiterhin zur CEG SE gehört. Auf diese Weise ist die CEG SE befugt, ihre Geschäfte in Großbritannien auch nach dem Ablauf des Temporary Permissions Regime fortzuführen.

Werden Underwriter mit Sitz in GB Underwriting-Entscheidungen für die CEG SE, d. h. einen in Frankreich ansässigen Versicherer, treffen können?

Ja, britische Underwriter können eine Police mit einem Stempel ausstellen, der Risiken in GB und im EWR gleichermaßen abdeckt. Unser wichtigstes Ziel war es, einen nahtlosen Übergang sicherzustellen und allen unseren Maklern, Kunden und Geschäftspartnern gegenüber eine kontinuierliche und verlässliche Fortsetzung unserer Dienstleistungen zu gewährleisten, unabhängig vom Standort. In unserer 2-seitigen Übersicht ist erläutert, wie wir nach dem 31. Dezember 2020 verfahren werden.

Was geschieht mit Policen, die vor dem Brexit ausgestellt wurden und für die noch Schadenzahlungen ausstehen?

Für diese gibt es keine Änderungen. Das Temporary Permissions Regime gestattet es der CEG SE, bestehende Policen auch weiterhin zu verwalten und Schadenzahlungen für diese zu leisten.  

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf das am Markt von Lloyd’s getätigte Geschäft?

Unsere Lloyd's-Agentur, Chubb Underwriting Agencies Ltd (CUAL), ist durch ihre Vereinbarung mit Lloyd's Insurance Company SA (Lloyd's Brüssel) bzw. ihrem Lloyd's-Syndikat 2488 weiterhin in der Lage, Geschäft im EWR und anderswo zu zeichnen.

Lloyd’s wird voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2020 bestimmte EWR-Versicherungspolicen mittels eines Part VII-Transfers an Lloyd’s Brüssel übertragen. Durch den geplanten Transfer werden sich keinerlei Policenbedingungen ändern. Die einzige Änderung besteht darin, dass Lloyd’s Brüssel im Hinblick auf die übertragenen Policen zum Versicherer und Datenverantwortlichen wird. Weitere Informationen über die Planungen (und darüber, ob sich durch den Transfer etwas an Ihrer Stellung ändern wird) sowie die zu übertragenden Policen, Ihre Rechte und was Ihrerseits zu tun ist, finden Sie hier: www.lloyds.com/brexit-transfer

Werden sich durch den Brexit Veränderungen für Chubbs Lebensversicherungsgesellschaft ergeben?

Am 1. Januar 2019 hat auch die ACE Europe Life SE („AEL SE“) ihren Sitz von Großbritannien nach Frankreich verlegt. Der neue Firmensitz der AEL SE lautet La Tour Carpe Diem, 31 Place des Corolles, Esplanade Nord, 92400 Courbevoie, Frankreich. Die Gesellschaft ist unter der Nummer 497 825 539 in das Handelsregister von Nanterre eingetragen. Seit dem 1. Januar 2019 untersteht die AEL SE der Zulassung und Aufsicht der ACPR. 

Die britische Niederlassung der AEL SE firmiert unter der Adresse der europäischen Chubb Zentrale für die Region Europa: 100 Leadenhall Street, London EC3A 3BP. Als Zweigniederlassung eines Unternehmens aus dem EWR untersteht die AEL SE der eingeschränkten Aufsicht durch die Financial Conduct Authority (Financial Services-Registernummer 820989). Nach dem Ende der Übergangsfrist wird die AEL SE die vorläufige Zulassungsregelung der britischen Regierung (Temporary Permissions Regime) in Anspruch nehmen.

Hinweis: Wir planen derzeit, die AEL SE mit Wirkung zum 31. März 2021 in Chubb Life Europe SE umzufirmieren.

Werden die durch den Brexit bedingten Änderungen Auswirkungen auf das Rating von Chubb haben?

Wir werden weiterhin vom „AA“-Rating von Standard and Poor´s profitieren, über das die Haupt-Gesellschaften der Chubb Gruppe verfügen.

Wird es Auswirkungen auf Ihre bei Chubb abgeschlossene Police geben?

Die Veränderungen haben weder Auswirkungen auf den Deckungsschutz unserer Versicherungsnehmer unter ihren bestehenden Policen, noch wirken sie sich auf deren Rechte, Prämienzahlungen oder die Versicherungsleistungen aus. Unsere Versicherungsnehmer erhalten auf diese Weise ihren Deckungsschutz von derselben Gesellschaft, deren Kapitalausstattung ebenfalls unverändert bleiben wird. Auch im Hinblick auf die Kundenservicestandards und Ihre Ansprechpartner wird sich nichts ändern.

Hat der Brexit Auswirkungen auf das für Ihren Versicherungsvertrag geltende Recht und den Gerichtsstand?

Der Brexit wird sich nicht auf das auf ihren Versicherungsvertrag anzuwendende Recht auswirken. 

Wird sich in Bezug auf Ihre Versicherungsbeiträge etwas ändern?

Unsere im Hinblick auf den Brexit vorgenommenen Maßnahmen haben keinerlei Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Prämie(n).

Sind die Maßnahmen mit Kosten für Sie verbunden?

Ihnen werden im Zusammenhang mit den von uns im Hinblick auf den Brexit vorgenommenen Maßnahmen keine Kosten entstehen.

Ändert sich etwas an Ihren Versicherungsbedingungen?

Nein. Die von uns im Hinblick auf den Brexit vorgenommenen Maßnahmen haben keine Auswirkungen auf Ihre Versicherungsbedingungen.

Wird sich in Bezug auf Ihre Ansprechpartner bei Chubb etwas ändern?

Hinsichtlich Ihrer bisherigen Ansprechpartner und deren Kontaktdaten wird es keine Änderungen geben. Sie können uns weiter wie gewohnt erreichen. Zu gegebener Zeit könnten sich jedoch einzelne Kontaktdaten ändern. Sollte dies der Fall sein, werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Kann der Financial Ombudsman Service (FOS) des Vereinigten Königreichs weiterhin in Anspruch genommen werden?

Als anspruchsberechtigter Kunde aus Großbritannien sind Sie derzeit berechtigt, sich im Falle von Beschwerden an den FOS zu wenden und hieran wird sich auch nach dem Ende der Übergangsphase nichts ändern, da es entweder eine entsprechende Vereinbarung zwischen Großbritannien und der EU geben wird oder sich die CEG SE und die AEL SE der Schiedssprechung des FOS freiwillig unterwerfen werden.  

Kann das Financial Services Compensation Scheme („FSCS“) des Vereinigten Königreichs weiterhin in Anspruch genommen werden?

Als anspruchsberechtigter Kunde aus Großbritannien sind Sie derzeit durch das FSCS geschützt und können dieses auch nach dem Ende der Übergangsphase in Anspruch nehmen.

 

Kunden aus dem EWR

Wird Chubb die persönlichen Daten von EU-Bürgern auch nach dem Brexit verarbeiten können?

Ja. Es kann vorkommen, dass wir Ihre persönlichen Daten mit anderen Gesellschaften der Chubb Gruppe in der EU oder auch außerhalb Europas, d. h. außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums, austauschen müssen. In bestimmten Fällen können wir auch unseren Dienstleistern und Assisteuren im nichteuropäischen Ausland den Zugriff auf Ihre persönlichen Daten gestatten. Ebenso kann es sein, dass wir Ihre persönlichen Daten in anderen Ländern offenlegen, so z. B. wenn dies von einer ausländischen Strafverfolgungsbehörde in rechtlicher oder regulatorischer Hinsicht von uns verlangt wird.

Zur Wahrung ihrer Rechte und Interessen werden wir stets mit entsprechenden Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass internationale Datenübertragungen ordnungsgemäß gehandhabt werden.

  • Wir werden Ihre persönlichen Daten nur in solche Länder übermitteln, in denen in rechtlicher Hinsicht ein als adäquat anerkanntes Schutzniveau besteht oder sofern wir auf sonstige Vereinbarungen vertrauen können, die Ihre Datenschutzrechte wahren.
  • Datenübertragungen innerhalb der Chubb Gruppe unterliegen einer konzernübergreifenden Vereinbarung, die einen spezifischen vertraglichen Schutz bietet, der sicherstellt, dass Ihre persönlichen Daten stets angemessen geschützt sind, ganz gleich wohin diese innerhalb der Chubb Gruppe übermittelt werden.
  • Daten, die an Dienstleister und Drittparteien weitergegeben werden, sind grundsätzlich durch vertragliche Vereinbarungen sowie im gegebenen Falle zusätzliche Garantien geschützt.
  • Auskunftsersuchen, die wir von Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden erhalten, werden vor der Offenlegung persönlicher Daten sorgfältig geprüft.

Weitere Informationen darüber, wie Ihre persönlichen Daten bei Chubb verarbeitet werden, finden Sie in unserer Rahmendatenschutzrichtlinie, die Sie hier einsehen können: https://www.chubb.com/de-de/datenschutz.html

So erreichen Sie uns

Bitte senden Sie eine E-Mail an folgende Adresse, sollten Sie Fragen zu unseren Brexit-Planungen haben: askbrexit@chubb.com